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Diefenbach-Haus

Wer kann aufgenommen werden?

Untergebracht werden alleinstehende wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen,

  • die ihre Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können und dabei qualifizierte Beratung, persönliche Unterstützung und allgemeine Lebenshilfe benötigen,
  • die nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt sind und Hilfe und Unterstützung zur Erlangung einer geeigneten Wohnform benötigen.

Keine Aufnahme finden

  • Frauen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen
  • Frauen mit bekannten Suchtproblemen (Drogen, Alkohol, Tabletten)
  • Frauen mit erkennbaren/diagnostizierten oder akuten psychischen Erkrankungen
  • Frauen, bei denen soziale Schwierigkeiten im Sinne des § 67 SGB XII im Vordergrund stehen
  • Frauen ab dem 6. Schwangerschaftsmonat
  • Frauen in extremen Bedrohungssituationen

Grundsätzlich stehen die betreuten Wohnangebote nur Hilfesuchenden offen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart haben.