Wer kann aufgenommen werden?
Untergebracht werden alleinstehende wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Frauen,
- die ihre Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können und dabei qualifizierte Beratung, persönliche Unterstützung und allgemeine Lebenshilfe benötigen,
- die nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt sind und Hilfe und Unterstützung zur Erlangung einer geeigneten Wohnform benötigen.
Keine Aufnahme finden
- Frauen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen
- Frauen mit bekannten Suchtproblemen (Drogen, Alkohol, Tabletten)
- Frauen mit erkennbaren/diagnostizierten oder akuten psychischen Erkrankungen
- Frauen, bei denen soziale Schwierigkeiten im Sinne des § 67 SGB XII im Vordergrund stehen
- Frauen ab dem 6. Schwangerschaftsmonat
- Frauen in extremen Bedrohungssituationen
Grundsätzlich stehen die betreuten Wohnangebote nur Hilfesuchenden offen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der Landeshauptstadt Stuttgart haben.