Vorstand und Geschäftsführung | Evangelische Wohnheime Stuttgart

Vorstand und Geschäftsführung

Zum Vorstand gehören der Vorsitzende des Vereins, seine beiden Stellvertreter und drei weitere Mitglieder. Der Vorstand überwacht die Führung der laufenden Geschäfte sowie die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. In seiner Zuständigkeit werden Ziele der Sozialen Arbeit entwickelt. Er ist verantwortlich für die Vorbereitung des Wirtschafts- und Investitionsplans sowie die Feststellung des Jahresergebnisses.

Die Geschäftsführung entwickelt und aktualisiert mit den Heimleitungen die Konzeption der jeweiligen Einrichtungen, damit die Hilfeleistungen für Leistungsnehmer und Leistungserbringer gleichermaßen transparent und klar sind.

Besondere Aufmerksamkeit gelten einer qualifizierten Personalausstattung, zukunftsorientierten Investitionen und einem nachhaltigen Gebäudemanagement.

Des Weiteren sind von Geschäftsführung und Verwaltung Verhandlungen, um auskömmliche Vergütungssätze zu führen und für die jeweiligen Einrichtungen effizient umzusetzen. Eine gerechte und tarifliche Entlohnung der Mitarbeitenden sowie Absicherung der Arbeitsplätze entsprechen einem Selbstverständnis, wenn Motivation und ein hohes Engagement für die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner erwartet wird. Eine differenzierte Buchhaltung und Kostenrechnung sowie die Leistungsabrechnung sind für die Steuerung und Unternehmensführung unentbehrlich.

Thomas Bär
Geschäftsführer