Satzung | Evangelische Wohnheime Stuttgart

Satzung des Vereins Evangelische Wohnheime Stuttgart e.V.

Präambel

Der Verein wurde im Jahre 1864 als "Stuttgarter Jugendverein" gegründet und trug später den Namen "Verein für Jugendheime und Hospize e.V.". Er ist ein Verein altwürttembergischen Rechts und juristische Person kraft königlicher Verleihung vom 1. September 1867 (Reg.Bl. S. 83).

Im Jahre 1991 haben die Vereinsmitglieder sowie die Mitglieder des Vereins für Frauenwohnheime e.V. beschlossen, sich zu vereinigen und die beiderseitigen Aufgaben ab dem 1. Januar 1992 gemeinsam wahrzunehmen. Der Verein für Frauenwohnheime e.V. wurde im Jahre 1873 als "Verein zur Fürsorge für Fabrikarbeiterinnen" gegründet. Ihm wurde die Rechtsform einer juristischen Person am 16. Januar 1873 verliehen.

Aus Anlaß der Vereinigung beschlossen die Mitglieder des Vereins für Jugendheime und Hospize folgende Neufassung der Satzung:

Satzung des Vereins
Evangelische Wohnheime Stuttgart e.V.