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Käthe-Luther-Haus

Wer kann aufgenommen werden?

Frauen zwischen 25 und 60 Jahren, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese Lebenslage nicht aus eigener Kraft überwinden können, bietet das Käthe-Luther-Haus ein Wohn- und Betreuungsangebot. Vorausgesetzt wird die Fähigkeit zur Selbstversorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen usw.).

Nicht aufgenommen werden Frauen mit unbehandelten psychischen Erkrankungen, Konsumentinnen von illegalen Drogen sowie pflegebedürftige Frauen.

Wie können Sie aufgenommen werden?

Lassen Sie sich von Ihrer Sozialarbeiterin bzw. Ihrem Sozialarbeiter einen Termin für ein Vorstellungsgespräch im Käthe-Luther-Haus vermitteln. Bei diesem Gespräch wird geklärt, ob eine Aufnahme in Frage kommt. Falls ja, muss beim Sozialamt bzw. bei Ihrem vorherigen Kosternträger die Kostenübernahme beantragt werden. Der Zeitpunkt der Aufnahme hängt davon ab, wann ein Platz frei wird und wann die Kostenzusage des Sozialamts eingeht. Eine sofortige Aufnahme ohne Vorstellungsgespräch und ohne Kostenzusage ist nicht möglich.

Wie lange können Sie im Käthe-Luther-Haus bleiben?

Der Aufenthalt im Käthe-Luther-Haus ist grundsätzlich befristet. Je nach Hilfebedarf und Kostenübernahme durch die Stadt Stuttgart bzw. Ihrem vorherigen Kostenträger bestehen mehrere Verlängerungsmöglichkeiten.