Informationen für Hilfesuchende | Hans-Sachs-Haus | Evangelische Wohnheime Stuttgart

Hans-Sachs-Haus

Informationen für Hilfesuchende

Was ist das Hans-Sachs-Haus (HSH)?

Das HSH ist eine diakonische Einrichtung für wohnungslose Menschen. Es will allein stehenden Männern und Frauen in besonderen sozialen Schwierigkeiten Wohnung mit begleitender Unterstützung bieten.

Das Haus befindet sich in der Nähe des Marienplatzes im Stuttgarter Süden. Wir haben 78 Einzelzimmer und acht abgeschlossene Wohnungen.

Ziel der Hilfe im HSH

Das Ziel der Hilfe im HSH ist die Überwindung der sozialen Schwierigkeiten und der Aufbau eines eigenständigen Lebens in der Gemeinschaft. Es wird angestrebt, dass Sie das Haus in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren wieder verlassen können. Im Bereich "Aufnahmehaus" muss innerhalb von drei bis sechs Monaten eine Anschlusslösung gefunden werden.

Das Hilfeangebot des HSH

Die Beratung und Betreuung durch einen Sozialarbeiter / eine Sozialarbeiterin ist beiderseits verbindlich. Sie richtet sich nach Ihrem persönlichen Bedarf und wird in einem Hilfeplan vereinbart. Das Hilfeangebot kann z.B. umfassen:

  • Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zur Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie einer Wohnung
  • Hilfen bei Suchtproblemen
  • Hilfen bei der Schuldenregulierung
  • Tagesstrukturierung und Qualifizierung
  • Hilfen bei der Gestaltung der Freizeit und des Alltags

Es wird vorausgesetzt, dass Sie bei der Überwindung Ihrer sozialen Schwierigkeiten mitwirken und eigene Anstrengungen unternehmen.

Wie wohnt man im HSH?

  • Im Einzelzimmer, voll möbliert, mit Waschbecken und Kühlschrank. Zimmergröße zwischen acht und 14 Quadratmeter oder in der eigenen Wohnung
  • Eigene Klingel, eigener Briefkasten
  • Kombinierter Haus- und Zimmerschlüssel
  • Zentrale Waschküche mit je drei Waschmaschinen und Trocknern
  • Selbstversorgerküche im Stockwerk, Kühlschrank im Zimmer
  • Duschraum und Toiletten im Stockwerk
  • Kabelanschluss
  • "Trockener Bereich" mit fünf Plätzen für abstinent lebende Suchtkranke

Gemeinschaftseinrichtungen und Freizeitangebote

  • Cafeteria (mit Billard und Dart)
  • Bewohnerwerkstatt
  • Fitnessraum
  • Tischtennisraum
  • Hausbibliothek
  • Computerraum mit Internetanschluss
  • Kochgruppe
  • Verleih von Spielen, DVDs, Gitarre

Wer kann aufgenommen werden?

Männer und Paare zwischen 25 und 60 Jahren, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und die diese Lebenslage nicht aus eigener Kraft überwinden können. Vorausgesetzt wird die Fähigkeit zur Selbstversorgung (Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen usw.).

Nicht aufgenommen werden allein stehende Frauen, psychisch kranke Menschen mit unbehandelten Psychosen, Konsumenten von illegalen Drogen sowie Menschen mit stationärem Pflegebedarf.

Wie können Sie aufgenommen werden?

Lassen Sie sich von Ihrer Sozialarbeiterin bzw. Ihrem Sozialarbeiter einen Termin für ein Vorstellungsgespräch im Hans-Sachs-Haus vermitteln. Bei diesem Gespräch wird geklärt, ob eine Aufnahme in Frage kommt. Falls ja, muss beim zuständigen Kostenträger die Übernahme der Betreuungskosten beantragt werden. Der Zeitpunkt der Aufnahme hängt u.a. davon ab, wann die Kostenzusage des Sozialamts eingeht. Eine sofortige Aufnahme ohne Vorstellungsgespräch ist nur im Bereich "Aufnahmehaus" möglich.

Wie lange können Sie im HSH bleiben?

Der Aufenthalt im HSH ist grundsätzlich befristet. Je nach Hilfebedarf und Kostenübernahme bestehen mehrere Verlängerungsmöglichkeiten.

Was müssen Sie beim Einzug beachten?

Da Sie sich im HSH selbst versorgen, benötigen Sie eine Grundausstattung an Koch- und Essgeschirr sowie Putzgeräte für die Zimmerreinigung. Dafür erhalten Sie bei Bedarf vom Sozialamt eine Hausratspauschale. Für die Schlüssel müssen Sie beim Einzug eine Kaution von 25,00 Euro hinterlegen. Ohne Schlüsselkaution kann keine Aufnahme stattfinden.

Aufnahmevertrag

Beim Einzug in das HSH unterschreiben Sie einen Vertrag über Persönliche Hilfe und Wohnen. In diesem Vertrag werden die gegenseitigen Rechte und Pflichten geregelt. Beim Einzug erkennen Sie auch die Hausordnung an.
Kündigungsgründe sind z.B.:

  • Verstöße gegen die Hausordnung
  • Mietrückstände von zwei Monaten und mehr
  • Gewaltanwendung bzw. -androhung