Rücksichtnahme auf Mitbewohner
- Alle unnötigen Geräusche, Tür zuwerfen und starkes Treppen laufen sind im Hinblick auf die Ruhe und gegenseitige Rücksichtnahme zu vermeiden. Fernsehgeräte und Stereoanlagen sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist absolute Nachtruhe einzuhalten.
Besondere Rücksicht im Bezug auf die Lärmentwicklung ist von Mieterinnen und ihren Besuchern zu nehmen, wenn sie sich auf den Balkonen aufhalten. (Sommermonate) - Das Halten von Haustieren ist untersagt. Wird es aber dennoch geduldet, so kann es vom Vermieter jederzeit widerrufen werden.Versteigerungen irgendwelcher Art dürfen in den gemieteten Räumen ohne Genehmigung des Hausbesitzers nicht abgehalten werden.