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Käthe-Luther-Haus

Gemeinschaftsregeln

Für das Leben in der Gemeinschaft sind einige Regeln unerlässlich. Damit unsere Bewohnerinnen die Zeit im Käthe-Luther-Haus optimal gestalten können, haben wir eine Hausordnung erstellt, die von allen verbindlich einzuhalten ist.

Hausordnung

1. Hausrecht
Bei Abwesenheit der Heimleitung übt die diensthabende Mitarbeiterin das Hausrecht aus. Sie kann in begründeten Fällen den Aufenthalt in Gemeinschaftsräumen untersagen sowie Gästen Hausverbot erteilen.

2. Nachtruhe
Zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr ist Nachtruhe. Musik und Gespräche müssen während dieser Zeit so leise sein, dass sie außerhalb der Wohnung nicht zu hören sind. Wer in seiner Nachtruhe gestört wird, wende sich bitte an den Bereitschaftsdienst. Da das Haus sehr hellhörig ist, sind unnötige Lärmbelästigungen auch tagsüber, insbesondere am Wochenende, zu vermeiden.

3. Besuche
Besuche im Käthe-Luther-Haus sind nur von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr erlaubt. Besuche von Männern sind grundsätzlich vorher mit Name und Adresse anzumelden. Übernachtungen von Gästen sind nicht möglich.

Die Bewohnerinnen tragen die Verantwortung für ihre Gäste. Sie haben dafür zu sorgen, dass durch Besuche keine Ruhestörungen entstehen. Gäste, die alkoholisiert sind, illegale Drogen konsumieren oder verkaufen, haben keinen Zutritt bzw. werden des Hauses verwiesen.

4. Gesundheitsvorsorge
Innerhalb einer Woche nach der Aufnahme ist ein Nachweis über eine ärztliche Untersuchung auf ansteckende Krankheiten vorzulegen. Beim Auftreten von Infektionen oder ähnlichem sind Sie verpflichtet, dies zu melden und sich in ärztliche Behandlung zu begeben.

5. Elektrische Geräte
Wegen Brandgefahr dürfen elektrische Heizlüfter und Tauchsieder nicht in den Zimmern betrieben werden. Für Schäden, die durch Missachtung dieser Regeln oder durch Fahrlässigkeit entstehen, haften die Verursacher. Für Radio- und Fernsehgeräte dürfen keine privaten Außenantennen angebracht werden.

6. Bekleidung
Mit Rücksicht auf Mitbewohnerinnen, Mitarbeiterinnen und Gäste bitten wir alle Bewohnerinnen, in den Fluren und Gemeinschaftsräumen angemessene Kleidung zu tragen. Barfuß gehen außerhalb der eigenen Wohnung ist nicht gestattet.

7. Waffen
Waffen jeglicher Art dürfen im Haus nicht aufbewahrt werden. Dies gilt auch für waffenscheinfreie Waffen.

8. Stellplätze
Das Abstellen von privaten Pkw auf den Stellplätzen des Käthe-Luther-Hauses ist nicht gestattet. Kurzzeitiges Parken zum Be- und Entladen ist nach Absprache mit dem Hausmeister möglich. Fahrräder müssen im Fahrradständer hinter dem Diefenbach-Haus abgestellt werden.

9. Mitteilungen an die Hausbewohnerinnen
Im Eingangsbereich des Käthe-Luther-Hauses befinden sich Infotafeln ("Schwarze Bretter"), an denen Mitteilungen der Heimleitung, Termine, Veranstaltungshinweise usw. bekanntgegeben werden.

10. Sonstiges
Rauchen im Bett und alles, was die Feuergefahr erhöht, ist unzulässig.

Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet, Gegenstände oder Lebensmittel auf die Simse vor die Fenster zu legen.

Aus den Fenstern dürfen keinerlei Gegenstände geworfen werden.

Verschmutzungen der Gemeinschaftseinrichtungen und -flächen sind sofort zu entfernen.

An den Zimmertüren und Namensschildern dürfen keine Aufkleber angebracht werden.

Verstopfungen von Waschbecken und Rohren sind sofort dem Hausmeister zu melden. Die Verwendung von chemischen Mitteln zur Rohrreinigung ("Abfluss-Frei") ist nicht gestattet.

Müll und Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Altglas, Altpapier und Verpackungen gehören nicht in den Hausmüll, sondern in die dafür bestimmten Behältnisse.

In den Zimmern darf keine Wäsche getrocknet werden. Bitte benutzen Sie die Wäscheleinen bzw. Wäschetrockner in der Waschküche.

Stand: 15.09.2005