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Hans-Sachs-Haus

Arbeitsgelegenheiten

Was bedeutet "Arbeitsgelegenheit"?

Mit dem Angebot von Arbeitsgelegenheiten will das Hans-Sachs-Haus langzeitarbeitslosen, erwerbsfähigen Menschen Unterstützung bieten zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Erzielung von Integrationsfortschritten in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Über den Umgang mit verschiedenen Materialien (Farben, Ton, Holz, Textilien, Stahl etc.) und das Erstellen von künstlerischen Arbeiten sollen auch kreative Fertigkeiten entdeckt und gefördert werden. Die Arbeiten sind zusätzlich und wettbewerbsneutral und liegen im öffentlichen Interesse.

Wer kommt für diese Maßnahmen in Betracht?

Mit dem Programm werden erwerbsfähige, langzeitarbeitslose Menschen angesprochen, die Hilfe nach SGB II (Hartz IV) erhalten, z.B.:

  • Personen, die auf die Integration in den Arbeitsmarkt vorbereitet werden sollen
  • Personen, die an einer Suchtberatung teilnehmen und begleitende tagesstrukturierende Hilfen benötigen
  • Personen, bei denen eine berufliche Eingliederung noch nicht möglich oder zurzeit nicht anzustreben ist
  • Personen, die durch Alter, Gesundheitszustand oder Behinderungen keine Möglichkeit haben, an Maßnahmen nach dem SGB III teilzunehmen.

Was macht man bei der Arbeitsgelegenheit?

Für die Arbeitsgelegenheiten stehen eine Holzwerkstatt mit verschiedenen Maschinen sowie eine Metallwerkstatt mit Schmiede zur Verfügung. Der Saal des Hans-Sachs-Hauses wird für Sportangebote und Gruppenbesprechungen genutzt.

Zu Beginn der Maßnahme werden zunächst die individuellen Neigungen ermittelt und eine Fähigkeitsanalyse erstellt. Danach erfolgt die Unterweisung im Umgang mit Maschinen, wie z.B. Flachdübelfräse, Drechselbank, Ständerbohrmaschine, Schleifmaschine usw., sowie in die sicherheitstechnischen Vorschriften. Ferner wird in handwerkliche Techniken und projektbezogene Materialkunde eingeführt. Gleichzeitig werden Grundkenntnisse in der EDV vermittelt (Internet, E-Mail, MS-Word, Fotobearbeitung, Dateienverwaltung).

Danach können entweder kleinere Auftragsarbeiten übernommen oder Gegenstände für den Eigenbedarf hergestellt werden (z.B. CD-Regal, Kerzenständer, Kleinmöbel u.ä.). Die PCs können jederzeit dafür genutzt werden, um Bewerbungsunterlagen zu erstellen oder im Internet nach Stellen zu suchen. Dies findet bei Bedarf auch unter Anleitung statt.

Es gibt wöchentlich feste Zeiten, bei denen die Anwesenheit verbindlich ist. In der übrigen Zeit stehen den Teilnehmern die Räumlichkeiten für Einzel- und Gruppenaktivitäten zur freien Verfügung.

Wie sind die Öffnungszeiten des Angebots?

Das "Werkstättle" ist Montag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr geöffnet. Nach vorheriger Absprache können die Räume auch am Samstagnachmittag genutzt werden.

Wie bekommt man eine Arbeitsgelegenheit?

Zunächst findet ein Orientierungsgespräch mit unserem Arbeitserzieher statt, bei dem die gegenseitigen Vorstellungen besprochen werden. Danach wird von Ihrem Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger, dem Job Center Stuttgart, die Übernahme der Regiekosten beantragt.

Wie lange kann man an den Arbeitsgelegenheiten teilnehmen und wie ist die Bezahlung?

Das Job Center übernimmt die Kosten in der Regel für sechs Monate mit Verlängerungsmöglichkeiten auf bis zu 36 Monate innerhalb von fünf Jahren. Das Job Center bezahlt den Teilnehmern eine Mehraufwandsentschädigung in Höhe von 1,00 Euro pro Stunde, ab dem 4. Monat 1,50 Euro pro Stunde. Notwendige Fahrtkosten mit ÖPNV werden übernommen.